Ja zum Gewaltschutz, aber nicht ohne Selbstbestimmung
Heute Morgen wurde das Gewaltschutzgesetz mit einer Enthaltung der Fraktion Die Linke verabschiedet. Erst vor einigen Tagen legte die Bundesregierung einen Änderungsantrag vor, der nun Teil des Gesetzes ist: Maßnahmen wie die Fußfessel können auch ohne das Einverständnis der Betroffenen durch das Gericht erlassen werden. Mit dieser Änderung widerspricht das neue Gewaltschutzgesetz dem Grundsatz der Istanbul-Konvention: Die Entscheidung liegt immer bei den Betroffenen.
Aaron Valent, MdB und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz für Die Linke:
"Heute Morgen im Plenum behaupteten Union und SPD, Frauen seien Herrinnen des Gewaltschutzverfahrens. Das Argument: Egal was passiert, sie können ihren Gewaltschutzantrag jederzeit zurückziehen. Diese Debatte ist ein einziges Ablenkungsmanöver. Die Regierung hat nämlich heute festgelegt: Auch gegen den erklärten Willen der Betroffenen soll die Fußfessel beim Täter erlassen werden können. Und das, obwohl die Fußfessel das Gewaltpotential für die Frauen weiter erhöhen kann. Die Betroffenen vor die Entscheidung zu stellen, die eigene Handlungsmacht an das Gericht abzugeben oder erst gar keinen Antrag zu stellen, ist nicht tragbar. Viele Frauen wird diese unnötige Maßnahme vom Stellen eines Gewaltschutzantrags abschrecken."
Valent weiter:
"Die Bundesregierung ruht sich außerdem auf freiwilligen Schulungen für Richter:innen an Familiengerichten aus. Das ist fatal. Solange es keine verpflichtenden Schulungen zu häuslicher Gewalt und Maßnahmen wie der Fußfessel gibt, geht die Bundesregierung wissentlich das Risiko von Fehleinschätzungen an Familiengerichten ein."
Kathrin Gebel, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, erklärt:
"Wer Ja zum Gewaltschutz sagt, darf nicht Nein zu den Strukturen sagen, die Gewaltschutz überhaupt wirksam machen. Eine Fußfessel allein ist kein Schutzkonzept. Sie ist bestenfalls ein Baustein. Betroffene brauchen nicht mehr Symbolpolitik, sondern ein System, das ihnen glaubt, sie schützt und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheidet. Wer bei patriarchaler Gewalt einfach darauf vertraut, dass Familiengerichte schon alles richtig machen, ignoriert die Realität vieler Betroffener. Fortbildungen zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt dürfen keine freiwillige Kür sein. Sie müssen verpflichtend sein. Sonst entscheidet im Zweifel nicht das Risiko, sondern der Zufall, ob eine Frau geschützt wird."
