Zum Hauptinhalt springen

EU reagiert auf My Voice, My Choice. Jetzt muss Deutschland § 218 streichen

Berlin/Brüssel 26. Februar 2026

„Über eine Million Menschen haben gezeigt: Selbstbestimmung ist kein Nischenthema, sondern ein Grundrecht. Dass die EU Kommission Bewegung zeigt, ist ein wichtiges Signal. Aber Hand aufs Herz: Ein Grundrecht darf nicht davon abhängen, ob jemand Zeit, Geld und die Kraft hat, durchs Land oder über Grenzen zu reisen.“

Gebel verbindet das EU Signal mit konkreten Schritten, die in Deutschland sofort möglich wären:
„In Deutschland steht der Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafgesetzbuch. § 218 StGB stigmatisiert weiter Frauen in der Autonomie über ihren eigenen Körper. My Voice, My Choice hat gezeigt, wie groß der gesellschaftliche Druck ist. Und dieser Druck ist längst Mehrheit: Rund 80 Prozent in Deutschland finden es falsch, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche weiterhin als rechtswidrig gelten. Selbstbestimmung ist kein Wohlfühlwort. Sie zeigt sich daran, ob Menschen in diesem Land wirklich entscheiden können, was mit ihrem Körper passiert.“

Kathrin Gebel fordert:
“Wir brauchen endlich reproduktive Gerechtigkeit. Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafrecht und als normaler Teil der Gesundheitsversorgung geregelt werden. Das heißt: eine verlässliche, wohnortnahe Versorgung. Abbrüche und Nachsorge müssen verbindlich in Studium, Ausbildung und Weiterbildung verankert werden, damit Versorgung nicht vom Zufall abhängt. Und es braucht die volle Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, damit Selbstbestimmung nicht am Kontostand scheitert.“

Gebel abschließen:
„Wir kämpfen dafür, dass § 218 fällt. Nicht irgendwann. Jetzt. Alles andere ist ein Weiter so auf dem Rücken der Betroffenen, die ohnehin schon zu oft allein gelassen werden.“

Zurück zum Kopf der Seite