Die Fußfessel ist kein Gewaltschutzkonzept
Berlin, 27. Februar 2026.
Anlässlich der heutigen Debatte über den Gesetzentwurf zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz äußern Kathrin Gebel, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, und Aaron Valent, MdB und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, deutliche Kritik.
Kathrin Gebel kritisiert:
„Wir sind für einen wirksamen Gewaltschutz, aber die Regierung verkauft ein GPS Signal als Sicherheit und nennt das Spanisches Modell. In den Bundesländern mit entsprechender Regelung wurde die elektronische Aufenthaltsüberwachung seit 2017 nur rund hundert Mal im Kontext häuslicher Gewalt eingesetzt. Angesichts von über zweihunderttausend polizeilich registrierten Fällen ist das ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Fußfessel kann Betroffene in Einzelfällen schützen, sie ist aber kein Gamechanger. Viele Betroffene leben zum Tatzeitpunkt noch mit dem Täter zusammen, da greift eine technische Fernhaltung gar nicht.“
Aaron Valent ordnet aus rechtspolitischer Perspektive ein:
„Dieser Entwurf verlagert zu viel Verantwortung auf unerfahrene Schultern. Die Fußfessel ist eine weitreichende Maßnahme und sollte nur fachkundig erlassen werden. Trotzdem führt die Regierung keine verpflichtenden Schulungen für Richterinnen und Richter an Familiengerichten ein, um häusliche Gewalt im Kontext der Verfahren angemessen berücksichtigen zu können. Auch die Anti-Gewalt-Trainings für Täter bleiben optional und stehen im Ermessen der Gerichte. Die Betroffenen werden von den Entscheidungen über die Maßnahmen ausgeschlossen. Damit geht der Entwurf an der konkreten Realität unseres Justizsystems und der Betroffenen vorbei.“
