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100.000 Unterschriften gegen Voyeur-Aufnahmen

100.000 Unterschriften gegen Voyeur-Aufnahmen: MdB Kathrin Gebel fordert Schließung der Lücke in § 184k StGB.

26. August 2025, Berlin
100.000 Unterschriften gegen Voyeur-Aufnahmen: MdB Kathrin Gebel fordert Schließung der Lücke in § 184k StGB. 

Der Paragraf 184k StGB schützt bisher vor allem „gegen Anblick geschützte“ Intimbereiche und Unterwäsche. Genau hier bleiben Fälle wie das heimliche Abfilmen bekleideter Körper oft straflos. Nach der Übergabe der von Yanni Gentsch initiierten Petition an den NRW-Justizminister fordert Kathrin Gebel eine Klarstellung des Gesetzes: Strafbar muss jede unbefugte voyeuristische Aufnahme sein – unabhängig von nackter Haut und unabhängig von einer Veröffentlichung.

Kathrin Gebel erklärt:

„Yanni Gentsch zeigt auf, was viele Frauen täglich erleben. Dabei ist heimliches Abfilmen kein Grenzfall, sondern sexualisierte Gewalt. Nicht Kleidung ist das Problem, sondern der Übergriff. Das Problem sind nicht Röcke oder Jogginghosen, sondern Männer, die Grenzen überschreiten. Doch das Gesetz schützt vor allem, was verdeckt ist. Öffentliche Orte wie Strand oder der offene Saunabereich bleiben außen vor. So entsteht eine absurde Logik von mal ‚zu bekleidet‘, mal ‚zu nackt‘. Das ist patriarchale Kontrolle im Alltag! Entscheidend ist die Einwilligung, nicht der Stoff. Unser Körper ist kein Content. Wir brauchen eine klare Reform von § 184k: strafbar muss jede unbefugte voyeuristische Aufnahme sein, unabhängig davon, ob nackte Haut zu sehen ist und unabhängig von einer Veröffentlichung. Wer wegschaut toleriert und stärkt Täter. Aber eine Verschärfung wirkt nur, wenn die Umsetzung steht: verpflichtende Fortbildungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte, bundeseinheitliche Leitlinien zur digitalen Beweissicherung und leicht nutzbare Online-Meldestellen. Sonst bleibt das Recht auf Papier. Frauen müssen sich im öffentlichen Raum sicherfühlen. Ich stehe deswegen an der Seite von Yanni Gentsch und allen Betroffenen. Nein heißt Nein, auch für die Kamera.“

 

Hintergrund / Einordnung:

* Rechtslage (§ 184k StGB): Strafbar sind unbefugte Bildaufnahmen von Genitalien, Gesäß, weiblicher Brust oder Unterwäsche, soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind. In der Praxis führt das zu Lücken, wenn Körperpartien „nur“ durch normale Bekleidung oder Badebekleidung bedeckt sind. 

* Antragsdelikt: § 184k wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (Ausnahme: besonderes öffentliches Interesse). Das belastet Betroffene und begünstigt Dunkelfelder bei heimlichen Aufnahmen. 

* Widersprüchliche Bewertungen: Nackt- oder Bade-Kontexte sind nicht automatisch erfasst, weil dort Bereiche oft nicht „gegen Anblick geschützt“ gelten. Das ist ein Wertungswiderspruch. Mal ist die Person „zu bekleidet“, mal „zu nackt“. 

* Petition: Gentsch fordert, jede unbefugte voyeuristische Aufnahme zu erfassen. Eine Klarstellung, die Betroffene besser schützt und Verfahren vereinfacht.

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